Carmen Wegge ist Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages

Wegge als stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion benannt

„Ich freue mich in der 20. Legislaturperiode des Bundestags die Innen- und Rechtspolitik in Deutschland mitgestalten zu können. In beiden Ausschüssen werden wir zentrale Vorhaben der neuen progressiven Politik der Bundesregierung diskutieren. Es ist ein besonderes Privileg für mich in beiden Ausschüssen ordentliches Mitglied zu sein, um mich so auch in Querschnittsthemen einzubringen. Ich möchte mich vor allem für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie insbesondere in Sicherheitsbehörden, die Bekämpfung von Rechtsextremismus, für ein modernes Familienrecht und die Legalisierung von Cannabis stark machen,“ betont die neugewählte SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge.

Wegge ist seit dieser Woche ordentliches Mitglied im Innen- sowie Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Im Rechtsausschuss übernimmt sie die Funktion der stellvertretenden Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht der SPD-Bundestagsfraktion. Darüber hinaus ist sie stellvertretendes Mitglied im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien.

„Mit Nancy Faeser als Bundesministerin des Innern ist ein Richtungswechsel in der Innen- und Sicherheitspolitik möglich. Wir müssen die restriktive und überwachende Politik der letzten Jahre überwinden und mit einer sozialdemokratischen Innenpolitik nun endlich wichtige und notwendige Veränderungen  auf den Weg bringen. Für diesen Richtungswechsel werde ich mich im Innenausschuss einsetzen,“ so Wegge.

Als stellvertretende Sprecherin im Rechtsausschuss wird Wegge gemeinsam mit dem Sprecher*innenteam innerhalb des Ausschusses alle rechtspolitischen Vorhaben der Fraktion koordinieren.

Carmen Wegge:

„Ich freue mich als neugewählte Abgeordnete über das Vertrauen der Fraktion, mich als stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion zu benennen.“

Die Ausschüsse sind wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit und werden auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet. In der 20. Wahlperiode hat der Bundestag 25 ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.