„Heute ist der Moment, für den viele Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben. Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen“,
sagt Carmen Wegge zur ersten Lesung zur Abschaffung des §219a StGB am Freitagvormittag bei ihrer Rede im Reichstagsgebäude.
Als zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss setzt sich Wegge seit ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag vor allem auch für das Thema der Frauenrechte und Selbstbestimmung über ihre Körper ein und betont, dass nun mit der neuen Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP endlich neue Meilensteine in der Frauenpolitik gesetzt werden können, die es mit der Union nie geben konnte. Im Bundestag betont Wegge weiter: „Als Ampelkoalition geben wir Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraph genommen hat.“
Seit Jahren schon arbeitet die SPD daran §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Nach der aktuellen Rechtslage ist es dem-nach aber Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt.
„Die Kriminalisierung durch 219a hat dafür gesorgt, dass die gesundheitliche Versorgungslage von Frauen dramatisch ist. Gerade Bayern ist hierfür ein gutes Beispiel. In Bayern muss ein einziger Arzt ein Drittel aller Abbrüche durchführen. Es ist daher gut, dass wir die in der Vergangenheit ergangenen strafgerichtlichen Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte aufheben werden“, so Wegge weiter.
Zum Abschluss ihrer Rede bedankt sich Wegge stellvertretend für die gesamte SPD-Fraktion bei allen Ärztinnen und Ärzten, die tagtäglich ihrer Berufung folgen und trotz des Paragraphen 219a bis zuletzt standhaft geblieben sind. „Das Unrecht, dass vor allem den nach §219a verurteilten Ärzt*innen zugeführt worden ist, werden wir deshalb mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf aufheben. In dem Zur-Verfügung-Stellen von sachlichen Informationen kann kein Unrecht liegen. Es tut uns leid.“