„Wir schreiten damit in eine neue gesellschaftspolitische Ära“

Bundestag beschließt die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzte – SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge läutet im Reichstag das Ende des §219a StGB ein

„Heute ist ein guter Tag. Es ist ein guter Tag für Ärztinnen und Ärzte die Abbrüche vornehmen, weil sie endlich nicht mehr kriminalisiert werden. Es ist ein guter Tag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, weil sie endlich den Zugang zu Informationen erhalten die sie brauchen, um eine differenzierte und gute Entscheidung in einer der schwierigsten Situationen ihres Lebens zu treffen“,

sagt Carmen Wegge zur finalen Lesung zur Abschaffung des §219a StGB am Freitagvormittag bei ihrer Rede im Reichstagsgebäude.

Als zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss setzt sich Wegge seit ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag vor allem auch für das Thema der Frauenrechte und Selbstbestimmung über ihre Körper ein und betont, dass nun mit der neuen Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP endlich neue Meilensteine in der Frauenpolitik gesetzt werden können, die es mit der Union nie geben konnte.

Im Bundestag betont Wegge weiter:

„Mit dem heutigen Tag machen wir endlich einen großen Schritt dahin alte, konservative und nicht mehr zeitgemäße Vorstellungen zu reformieren. Wir schreiten damit in eine neue gesellschaftspolitische Ära.“

Seit Jahren schon arbeitet die SPD daran §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Nach der aktuellen Rechtslage ist es demnach aber Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt.

„Die Kriminalisierung durch 219a hat dafür gesorgt, dass die gesundheitliche Versorgungslage von Frauen dramatisch ist. Gerade Bayern ist hierfür ein gutes Beispiel. In Bayern muss ein einziger Arzt ein Drittel aller Abbrüche durchführen. Es ist daher gut, dass wir die in der Vergangenheit ergangenen strafgerichtlichen Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte aufheben werden“, so Wegge weiter