Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ist in Deutschland von derzeit 18 auf 16 Jahre abgesenkt worden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge (Wahlkreis Starnberg-Landsberg-Germering) war in der Debatte Rednerin für ihre Fraktion.
„In 11 von 16 Bundesländern können 16 Jährige bei der Kommunalwahl wählen. In 5 Bundesländern auch bei der Landtagswahl. Und gestern kam das sechste Bundesland dazu. Gestern hat das Land Mecklenburg-Vorpommern das Wahlalter für die Landtagswahl auf 16 Jahre abgesenkt. Das heißt wir setzen heute einen Prozess fort, der der notwendigen Ausweitung von politischer Teilhabe von jungen Menschen Rechnung trägt“, so Wegge.
Das bisherige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europaparlament schließt Menschen aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation wird durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets sowie die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalteten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus.
„Im Jahr 2021 lag die Anzahl der Auszubildenden bei 1,26 Millionen Menschen. Der Großteil von Ihnen ist zwischen 15-19 Jahre alt. Sie sind aktiver Teil unseres Arbeitsmarktes. In der EU aber auch in Deutschland treffen wir tagtäglich Entscheidungen, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen, ohne dass sie darauf selbst einen aktiven Einfluss durch ihre Stimme bei einer Wahl nehmen können. Aber es sind noch viel mehr, die sich in unserer Gesellschaft bereits jetzt politisch einbringen. Nach einer Erhebung des Familienministeriums engagieren sich 53,8 % der jungen Menschen zwischen 14-17 Jahren ehrenamtlich“, so Wegge weiter.
Außerdem hat sich die Altersverteilung der Wahlberechtigten in den vergangenen 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben. Die Absenkung des Wahlalters entspricht zudem der Entwicklung auf europäischer Ebene. So fordert das Europaparlament, dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll. Zuvor hatte schon eine EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative den Mitgliedstaaten ermöglicht, das Mindestalter für die Unterstützung einer solchen Initiative auf 16 Jahre abzusenken. Auch gibt es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt. So kann in Österreich und Malta bereits ab 16 Jahren gewählt werden und in Griechenland ab 17 Jahren.
Nach der erfolgreichen Senkung des EU-Wahlalters fordert Wegge nun auch den gleichen Schritt für die Bundestagswahl. Die von der Ampel-Regierung eingesetzte Wahlrechtskommission wird voraussichtlich auch genau dies vorschlagen. Nur bei den bayerischen Kommunal- und Landtagswahlen ist eine solche Wahlaltersenkung noch nicht in Sicht.