„Viel zu lange wurden die Probleme in der deutschen Asylpolitik nur beklagt, aber nicht angegangen. Mit der Ampel-Koalition gehen wir neue Wege. Viele Geduldete sind mittlerweile ein Teil unserer Gesellschaft geworden. Es war schlicht unverständlich, ihnen keinerlei Perspektive zu geben“,
so die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge, die Mitglied im Innenausschuss des Bundestages ist und den Wahlkreis Starnberg-Landsberg-Germering für die SPD vertritt.
Am Freitagvormittag verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. In den Tagen zuvor hatte der Innenausschuss noch einige Verbesserungen am Vorschlag der Bundesregierung vereinbart. Wegge freut sich darüber sehr.
„Wer kein Recht auf Asyl erhält und auch nicht ins Herkunftsland zurückkehren kann, wird in Deutschland geduldet. Das führt leider häufig dazu, dass Menschen jahrelang von einer befristeten Duldung in die nächste kommen. Das ist mit großer Unsicherheit und immensem psychischen Stress verbunden. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt ihnen oft verwehrt. Bisher fehlte es an politischen Lösungen. Doch genau diesen Menschen werden wir nun eine Chance geben“, so Wegge.
Die vom Ausschuss geänderte Fassung sieht ein 18-monatiges Aufenthaltsrechts für Geduldete vor. Wer in dieser Zeit gewisse Integrationsleistungen erbringt, soll ein Bleiberecht erhalten. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und Kenntnisse der deutschen Sprache. Es profitieren alle Geduldeten, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet sind. Das sind etwa 138.000 Menschen und Wegge rechnet damit, dass etwa 90 Prozent davon Erfolg haben werden.
„Die SPD-Fraktion konnte sich an vielen wichtigen Stellen durchsetzen. Es waren aus unserer Sicht sehr gelungene Verhandlungen mit den Koalitionspartnern. Wir wollten das Gesetz auch so formulieren, dass der Ermessensspielraum konservativer Landesregierungen und deren Ausländerbehörden reduziert wird. Denn vor allem in Bayern fallen Ermessensentscheidungen leider selten zugunsten der Geflüchteten aus“, so Wegge.
Bei einer Diskussionsveranstaltung der Akademie Tutzing im Oktober hatte Wegge bereits ihre Hoffnung geäußert, dass im parlamentarischen Prozess noch Änderungen am Chancenaufenthaltsrecht erreicht werden können. Nun zeigt sie sich mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden.
Gleichzeitig zum Chancenaufenthalt beschloss der Bundestag auch ein Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren. Damit soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entlastet werden, das zuletzt auch mehr finanzielle Mittel vom Bundestag bewilligt bekommen hat.