Meine Antwort auf den Briefgenerator des VDB

Der „Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler“ startete unter dem Motto „NEIN zu Verschärfung des Waffenrechts“ auf seiner Homepage einen Briefgenerator. Dort konnte man mit wenigen Klicks einen Brief an mich abschicken. Hintergrund sind die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge für eine Novelle des Waffengesetzes.

Über den Briefgenerator haben mich zehntausende wortgleiche Briefe per Post erreicht. Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und um Ressourcen zu sparen habe ich mich dazu entschlossen, nicht postalisch zu antworten, sondern hier auf meiner Homepage. Aus diesem Grund lesen Sie hier meine Stellungnahme:

Hintergrund der aktuellen Debatte

Im Nachgang mehrerer Terroranschläge und Amokläufe in Deutschland (darunter auch der Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020) haben unsere Sicherheitsbehörden und das Bundesinnenministerium, auch im Einvernehmen mit der Innenministerkonferenz der Bundesländer, das deutsche Waffenrecht überprüft. Hierbei hat sich gezeigt, dass ergänzende Anpassungen des Waffengesetzes geboten sind. Nachdem der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer in der vergangenen Legislaturperiode noch mit einem Reformversuch gescheitert war, ist es nun unsere gesetzgeberische Aufgabe, die bekannten Schwachstellen des Waffenrechts anzugehen. Dies sehe ich als eine sicherheitspolitische Notwenigkeit an. Kern unserer derzeitigen Bemühungen ist dabei eine Verbesserung der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen.

Unser Ziel ist es, nur geeigneten und zuverlässigen Personen den Zugang zu Waffen zu gewähren. Denn eine gründliche Überprüfung schafft mehr Sicherheit. Dabei haben wir bei der Neuregelung natürlich im Blick, dass diese nicht zu deutlich längeren Verfahren führen darf. Unter diesem Aspekt werden wir uns auch die Regelungen zu einem besseren Datenaustausch anschauen.

Die derzeit öffentlich diskutierten Vorschläge zum Waffenrecht befinden sich allerdings noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und haben den parlamentarischen Prozess im Bundestag – und damit auch mich – noch nicht offiziell erreicht. Dennoch möchte ich zu einigen der diskutierten Vorschläge kurz meine Position darstellen.

Überwiegende Zahl der Waffenbesitzer*innen ist rechtstreu

Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen für alle sicherer machen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der Legislaturperiode und haben einige Änderungen im Waffenrecht bereits im Koalitionsvertrag fest vereinbart. Der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf setzt im Wesentlichen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Inhalte zum Waffenrecht um.

Rechtsextremist*innen konsequent entwaffnen

Waffen in den Händen von Rechtsextremist*innen sind eine Gefahr. Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Rund 1.500 nachrichtendienstlich als mutmaßliche Rechtsextremist*innen gespeicherte Personen verfügen über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das wollen wir ändern. Dazu werden wir Verfahrensweisen erarbeiten, um den Entzug und die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse besser durchsetzen zu können. Unter anderem werden wir ein Forum zum Austausch von Verfassungsschutz-, Waffen-, und Polizeibehörden unter geeigneter Einbeziehung der Verwaltungsgerichte einrichten.

Zudem wollen wir den Waffenbesitz von Extremist*innen und auch von psychisch erkranken Menschen wirksam verhindern, indem wir sicherstellen, dass den Waffenbehörden bei der Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung relevante Kenntnisse anderer Behörden zur Verfügung stehen.

Halbautomatische Waffen

Der Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen. Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen. In meinen Augen ist ein Verbot sinnvoll, muss aber gut und zielgenau ausgestaltet werden.

Wir werden die Ausgestaltung eines möglichen Verbotes dieser Waffen sowie dessen Sicherheitsnutzen daher zu gegebener Zeit genau prüfen und konstruktiv begleiten.

Straftaten mit Schusswaffen

Wir erkennen bei der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen einigen Verbesserungsbedarf und haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt hier tätig zu werden. Eine derzeitige Prüfung dieses Vorhabens umfasst auch die Frage, welche konkreten Erfassungsparameter gegebenenfalls verbessert werden sollten. Jedoch ist diese Änderung der Statistik wie auch die ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehaltene Evaluation des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes aus 2020 keine Vorbedingung für die Umsetzung der anderen waffenrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Illegale Waffen sind ein Problem

Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Und auch in diesen Bereichen sind wir sehr aktiv. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht.

Mit der Strategie zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität setzen wir neue Maßstäbe. Zentrale Ziele sind die nachhaltige Zerschlagung von kriminellen Strukturen und die konsequente Abschöpfung von inkriminierten Gewinnen sowie die Schaffung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Strategie formuliert hierzu zahlreiche Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden.

 

Insgesamt kann ich daher die Intention und die Ziele der geplanten Waffenrechtsnovelle mittragen. Wenn der Entwurf dann zu uns ins Parlament kommt, werden wir ihn sicherlich konstruktiv diskutieren. Nicht nur in der Ampel, sondern auch mit den Verbänden und den Waffenbesitzer*innen.

 

Meine_Antwort_auf_den_Briefgenerator_des_VDB