Unterbringung von Geflüchteten ist gesamtstaatliche Aufgabe

Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge verweist Landkreise bei Kritik an Unterbringung von Geflüchteten den Weg nach München zu suchen

Die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge ist verwundert über die Aussagen von Politiker*innen aus ihrem Wahlkreis Starnberg-Landsberg-Germering, wenn es um die Unterbringung von Geflüchteten und damit verbundener Kritik an der Bundesregierung geht.

Carmen Wegge:

„Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Unterbringung von Geflüchteten eine große Herausforderung für die Kommunen und Landkreise ist. Ich habe aber kein Verständnis, wenn bayerische Landräte dieses Thema für den Beginn des Wahlkampfs nutzen. Anders kann ich mir die Äußerungen von CSU-Politikern, auch aus meinem Wahlkreis, nicht erklären. Besonders verwundert mich, dass mit dem Finger nach Berlin gezeigt wird und nicht nach München, da die Unterbringung von Geflüchteten Ländersache ist. Der Bund bietet zudem den Ländern umfassende Hilfe, wenn sie die Unterbringung nicht alleine stemmen können. So auch in Bayern.“

Die Zuständigkeit für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden liegt im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Die hohe Anzahl von Schutzsuchenden in Deutschland stellt das Aufnahmesystem bundesweit vor die Herausforderung, zusätzliche Unterbringungskapazitäten in kurzer Zeit zur Verfügung stellen zu müssen. Der Bund unterstützt daher seit Kriegsbeginn die Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden im Rahmen der Unterbringung durch die mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind den Ländern, Landkreisen und Kommunen insgesamt 330 BImA-Liegenschaften, bzw. Teilbereiche daraus, mit einer Kapazität von fast 68.000 Unterbringungsplätzen für Zwecke der Unterbringung mietzinsfrei überlassen. Der Auslastungsgrad dieser Unterbringungsmöglichkeiten liegt derzeit bei 64 Prozent.

Carmen Wegge:

„Ich finde es sehr schade, dass auf dem Rücken von Schutzsuchenden solche Debatten geführt werden. Es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der wir gemeinsam, also Bund und Länder, die Kommunen unterstützen müssen. Meine Tür steht den Landräten selbstverständlich immer offen – auch dem bayerischen Innenminister.“

Seit dem bundesweiten „Flüchtlingsgipfel“ im Oktober wurden weitere 81 Objekte in elf Ländern (darunter auch Bayern) durch die BImA angeboten. Der Bund und alle drei kommunalen Spitzenverbände stehen zu Fragen der Abhilfe im engen Austausch. In Bayern stehen aktuell 31 Bundes-Liegenschaften zur Verfügung mit einer Kapazität für 11.284 Menschen. Sie sind aktuell mit 7.707 Menschen belegt, was eine Auslastung von 68 Prozent bedeutet.

Darüber hinaus stellte der Bund den Ländern im Herbst für die Versorgung der ukrainischen Geflüchteten insgesamt nochmals zusätzliche 4,25 Milliarden Euro zur Verfügung.