Als Abgeordnete erhalte ich eine monatliche Diät und habe drei verschiedene Pauschalen, die mir der Bundestag für meine Arbeit zur Verfügung stellt sowie eine Fahrkarte für die Deutsche Bahn.
Meine Mittel als Bundestagsabgeordnete
Monatliche Diät
Meine monatliche Diät beträgt 10.295,01 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig und ich zahle davon Mandatsträger*innenabgaben an meine Partei. Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.
Kostenpauschale
Im Rahmen der Amtsausstattung erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.625,48 Euro pro Monat. Damit zahle ich die Kosten und Ausstattung meiner Wahlkreisbüros sowie die Fahrt- und Unterbringungskosten, die im Rahmen meines Mandats anfallen.
Sachmittelpauschale
Für die Ausstattung meiner Büros steht mir ein Betrag von höchstens 12.000 Euro während der Legislatur als Sachmittelpauschale zur Verfügung. Zusätzlich für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr: 255,65 Euro
Mitarbeiter*innenpauschale
Für meine Mitarbeiter*innen steht mir monatlich ein Budget von 22.795 Euro verfügen.
Freifahrkarten Deutsche Bahn
Für Reisen im Zusammenhang mit meinem Bundestagsmandat habe ich eine Freifahrkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn und bekomme Inlandsflugkosten, die in Ausübung meines Mandates anfallen, erstattet. In Berlin kann ich bei Bedarf den Fahrdienst des Deutschen Bundestages nutzen.
Altersversorgung
Für die Zeit nach dem 01.01.2008 erhalten Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 %. Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 65 % der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, müsste ich mindestens 26 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein.
Übergangsgeld
Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät pro Monat. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.
Offenlegung von Nebeneinkünften
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung habe ich mich über die bestehende Rechtslage hinaus bereits verpflichtet, meine Nebeneinkünfte und Beteiligungen als Abgeordnete offenzulegen.
Bisher habe ich keine Nebeneinkünfte und Beteiligungen. Sollte sich dies ändern, werde ich diese hier veröffentlichen.
Treffen mit Lobbyist*innen
Im Umfeld des Deutschen Bundestages organisieren sich die verschiedensten Interessenverbände, denn hier werden wichtige Entscheidungen getroffen. Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Unternehmen fragen mich und mein Büro an. Sie wollen Gespräche vereinbaren oder laden mich zu ihren Veranstaltungen ein. Wenn ich eine Entscheidung treffen muss, finde ich es wichtig, unterschiedliche Interessen zu hören. Entscheidend ist für mich dabei aber, dass es transparent zugeht! Die Bürger*innen und die Öffentlichkeit müssen nachvollziehen können, wer Einfluss auf meine Arbeit haben könnte. Ich lege deshalb gerne alle meine Lobby-Treffen offen: Übersicht Treffen mit Lobbyist*innen.
Forderung einer konsequenten Transparenzpflicht
Selbstverpflichtungen reichen aber nicht, wir brauchen klare gesetzliche Regeln, um Korruption zu bekämpfen. Gemeinsam mit weiteren jungen SPD-Kandidierenden habe ich im Wahlkampf eine Verschärfung der Gesetze gefordert (www.unbestechlich-bundestag.de). Mit den im Oktober 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes wurde ein Teil unserer Forderungen erfüllt.
Wir werden aber weiterhin für strengere gesetzliche Regelungen kämpfen, damit Abgeordnete transparent arbeiten!